Transparente Kostenpolitik
Die Kosten und Gebühren für unsere Tätigkeiten sind keine Tabuthemen. Zum einen sehen wir uns als eine Patent- und Rechtsanwaltskanzlei, die ihre Mandantschaft auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten berät. Es wäre unvernünftig gerade unsere eigenen Kosten und Gebühren aus einer derartigen Beratung auszuklammern. Zum anderen sind wir mit unseren Kosten und Gebühren für den Bereich der Patent- und Rechtsanwaltskanzleien „auf dem Boden geblieben“, so dass wir diese als wettbewerbsfähig erachten. Somit sind wir stets bereit, Ihnen unsere Kosten und Gebühren auch vor der Mandatierung möglichst transparent mitzuteilen.
Schritt 1: Fragen kostet nichts – unverbindlicher Erstkontakt
Kontaktieren Sie uns oder senden Sie uns einen Rückrufwunsch – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen! Bei einem Erstkontakt informieren wir Sie in wenigen Minuten über das prinzipielle Vorgehen mit unserer Kanzlei und die damit verbundenen Kosten bei Ihrem Anliegen. Damit bekommen Sie Planungssicherheit für Ihr Anliegen bei voller Kostenkontrolle. Bei komplexeren Fragestellungen empfehlen wir oftmals unsere Erstberatung zum Pauschalpreis.
Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder per Email oder Telefon.
Schritt 2: Falls gewünscht – Erstberatung zum Pauschalpreis
Ziel der Erstberatung ist es, Ihr Anliegen zu erörtern und Lösungswege für das weitere Vorgehen aufzuzeigen. Neben dieser Bearbeitung Ihres Anliegens ist die Erstberatung aber auch ein erstes Kennenlernen zwischen Ihnen und uns als Anwälten. Diesen Kontakt möchten wir von unserer Seite fördern und bieten aus diesem Grund eine Erstberatung zu einem kalkulationssicheren Pauschalpreis von 190 Euro zzgl. MwSt. an. Die Erstberatung dauert überlicherweise 0,75 h – 1,5h zzgl. Nachbereitung der Erstberatung. weitere Informationen finden Sie unter Schnellinformationen: Erstberatung zum Pauschalpreis
Kostenfrei sind und bleiben selbstverständlich telefonische oder schriftliche Anfragen mit Blick auf eine Terminvergabe, Kostenanfragen und Abklärung, ob die Patentmanufaktur für ein angedachtes Mandat der passende Partner ist.
Schritt 3: Mandatsbearbeitung
Ist der Weg geklärt geht es in die Mandatsbearbeitung, in der wir Ihr Anliegen engagiert und kompetent umsetzen. Die Kosten für die Mandatsbearbeitung sind wie folgt festgelegt:
Vergütungsvereinbarung
Üblicherweise arbeiten wir außergerichtlich über eine Honorarvereinbarung, da diese im gewerblichen Rechtsschutz für den Mandanten zu transparenteren Kosten führt. Außerdem sind wir der Meinung, dass die Entlohnung für Dienstleistungen aufwandsabhängig verrechnet werden sollte
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gerade für gerichtliche Verfahren sind mindestens die Gebühren des RVGs anzusetzen, so dass wir hier gesetzlich gebunden sind. Somit verrechnen wir gerichtliche Verfahren gemäß der Vergütungsvereinbarung soweit dies mit dem RVG vereinbar ist.
Pauschalangebote
Einige Dienstleistungen haben wir in Pauschalangebote gefasst, die wir Ihnen im Rahmen unserer Erstberatung empfehlen können. Unter anderem gehören dazu unsere Pakete für Patentrecherchen, die wir unter patentkubus.de oder zu Markenanmeldungen, die wir unter markenkubus.de zusammengefasst haben.