Der Wert des Designs als Schutzrecht
Designs und künstlerische Entwürfe können durch ein eingetragenes Design/eine Designanmeldung geschützt werden bzw. sein. Eine Eintragung kann national, europäisch oder international erfolgen. Als „Notbremse“ bei verpasster Eintragung kann man sich auch auf das nicht eingetragene Design berufen. Das Design, früher als Geschmacksmuster oder als Muster bezeichnet, schützt die Gestaltung eines Produkts. Es wird beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) als deutsches Design oder beim EUIPO (Europäisches Amt für Geistiges Eigentum) als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) angemeldet. Das Design erlaubt einen kostengünstigen Schutz gegen eine identische oder nahezu identische Nachahmung des eigenen Produkts.
Unser Tätigkeitsfeld ist es, die Ergebnisse Ihrer schöpferischen Kraft mit durchsetzbaren Rechtspositionen zu versehen, um Designklau und/oder Plagiate zu verhindern. Bei Verwertungs- oder Lizenzgesprächen bilden diese Rechtspositionen die Grundlage für Ihre Verhandlungsstärke.
Kosten einer Designanmeldung
Auch wenn jede Designanmeldung einen Einzelfall darstellt, können wir Ihnen bereits beim ersten Gespräch oder sogar vorab transparent die zu erwartenden Kosten darstellen, so dass Sie fundiert entscheiden können, ob Sie die Betreuung Ihres Designs des Patent- und Rechtsanwälten der Patentmanufaktur anvertrauen wollen.
Weitere Informationen hierzu finden sie unter Kosten eines Patentanwalts.
Darstellung des Produkts beim Designanmelden und Schutzbereich
Der Schutzbereich des eingetragenen Designs wird durch die Abbildungen bestimmt, die mit der Designanmeldung eingereicht werden. Hier hat die Rechtsprechung verschiedenen Möglichkeiten geschaffen, ein Produkt als Design auch in einer abstrahierten Form einzutragen oder sich bei der Eintragung auf ausgewählte Aspekte des Produkts in den Vordergrund zu stellen und auf diese Weise den Schutzbereich auf diese ausgewählte Aspekte zu konzentrieren. Auswahl der territorialen Erstreckung – DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), EUIPO (Europäisches Amt) oder WIPO
Die Eintragung Ihres Designs als deutsches Design (DE-Design) beim DPMA oder als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM, EU-Design) beim EUIPO sind die zwei häufigsten Alternativen. Während bei dem deutschen Design der Designschutz auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt ist, erstreckt sich die Schutzwirkung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters auf alle Mitgliedsstaaten der EU. Wir übernehmen jedoch auch andere nationale Eintragungen, wie z.B. in US, CN, CH oder in einzelnen Staaten der EU, wie z.B. AT, FR über die WIPO oder national ansässige Kollegen. Auch hierzu beraten wir Sie in Bezug auf die Vorteile und Nachteile sowie der Kosten für die nationalen oder regionalen Designs.
Anfertigen von Bildmaterial für die Designanmeldung
Hier können wir zusammen mit einer befreundeten Fotografin günstige Konditionen anbieten, wobei durch die professionelle Bilderstellung sichergestellt ist, dass es zu keinen Eintragungsschwierigkeiten kommen wird.
Persönliche Designberatung in Nürnberg
In einem persönlichen Beratungsgespräch in Nürnberg erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten, ein Design mit einem umfassenden Schutzbereich anzumelden, so dass Sie alle Vorteile einer Designanmeldung ausschöpfen können. Die Beratung kann gerne auch telefonisch oder per Videomeeting erfolgen.