Schnellinformation: Die Amazon Markenregistrierung

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Seit Mai 2017 hat Amazon eine neue Plattform eingerichtet, um Marken zu registrieren und dadurch für Markeninhaber zusätzlich zu den gesetzlichen Möglichkeiten ein eigenes System geschaffen, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Zwar war dies auch schon vorher möglich, jedoch müssen Marken, die vor dem 30. April 2017 bei Amazon registriert wurden, erneut über das System eingetragen werden. Bislang existieren weltweit rund 200 000 Amazon-Markeneintragungen.

Wie kann man seine Marke bei Amazon registrieren? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nachweis einer staatlich registrierten Marke

Zunächst einmal setzt eine Markenregistrierung bei Amazon voraus, dass man über eine bereits bei einem staatlichen Markenamt (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt) registrierte Marke verfügt, die auch aktiv benutzt wird. Zulässige Markentypen sind Wortmarken (z.B. „AMAZON“) oder Wort-/Bildmarken, die Wörter, Buchstaben, Zahlen oder Bilder enthalten.

Dabei werden aber seitens Amazon (noch) nicht alle Markeneintragungen akzeptiert. Aus der Webseite des Konzerns ergibt sich, dass derzeit nur Marken, die von Markenämtern in den folgenden Ländern ausgestellt wurden, als Basis für eine Amazon-Registrierung dienen können: Deutschland, Europäische Union, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Australien, Indien, Japan, Frankreich, Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich, Singapur, Niederlande, Türkei, Königreich Saudi-Arabien, und Vereinigte Arabische Emirate (Stand 01.08.2020).

Bei internationalen Marken nach dem Madrider Abkommen gilt die Besonderheit, dass das internationale Markenamt, die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nicht in der Liste der benennbaren Markenämter enthalten ist, sodass laut Amazon die Registernummer der nationalen Basismarke anzugeben ist.

Produkte

Weitere Voraussetzung für die Markenregistrierung ist, dass die Produkte und Verpackungen des Markeninhabers deutlich sichtbar mit dem Markennamen oder Logo des Anmelders versehen sein müssen.

Anmeldevorgang bei Amazon

Nur der Markeninhaber selbst kann seine Marke bei Amazon registrieren. Er benötigt hierzu ein Benutzerkonto.

Bei der Anmeldung müssen folgende Informationen bereitgestellt werden:

  • Markenname, der als aktive registrierte Marke geschützt ist
  • Der Markenname muss mit dem Namen des Markenzeichens, welches hochgeladen wird, übereinstimmen
  • Die zugehörige staatliche Marken-Registrierungsnummer (bei internationalen Marken die Registernummer der nationalen Basismarke)
  • Eine Liste der Produktkategorien (z. B. Bekleidung, Sport & Freizeit, Elektronik), in denen die Marke aufgeführt werden soll
  • Eine Liste der Länder, in denen die Produkte der Marke hergestellt und vertrieben werden.

Möchte der Markeninhaber auch Dritten die Möglichkeit einräumen, sein Markenregistrierungs-Benutzerkonto zu nutzen, so hat er folgende Möglichkeiten: Er kann

  • einen Administrator (d.h. eine Einzelperson, die über das Recht verfügt, einem Benutzerkonto Berechtigungen zuzuweisen)
  • einen weiteren Rechteinhaber (d.h. eine Einzelperson, die Rechteinhaber ist oder ein Mitarbeiter des Rechteinhabers, der autorisiert sein soll, Verstöße zu melden) und/oder
  • einen registrierten Vertreter (d.h. eine dritte Partei, die vom Rechteinhaber autorisiert ist, Verstöße zu melden, z.B. ein Rechts- oder Patentanwalt)

hinzufügen. Jede benannte Einzelperson benötigt hierfür selbst ein Benutzerkonto.

Registrierung

Für die Marke muss nach derzeitigem Stand zwingend ein Rechts- oder Patentanwalt als zugelassener Vertreter im Markenregister eingetragen sein.

Hintergrund hierfür ist, dass Amazon sich nach Einreichung aller Informationen durch den Markeninhaber mit dem im staatlichen Markenregister hinterlegten Vertreter in Verbindung setzt und diesem einen sog. Verifizierungscode zukommen lässt, den dieser dann an seinen Mandanten, den Markeninhaber, weiterleitet. Der Markeninhaber muss den Code anschließend zurück an Amazon senden, um seine Markenanmeldung abzuschließen.

Hat man also seine Marke ohne rechtlichen Vertreter selbst bei einem staatlichen Markenamt angemeldet, muss man nachträglich einen bei dem jeweiligen Markenamt zugelassenen Vertreter, also einen Rechts- oder Patentanwalt, bestellen und im Register eintragen lassen.

Nachdem Amazon alle bereitgestellten Informationen überprüft hat, erhält der Markeninhaber Zugriff auf alle Amazon-Markenregistrierungsvorteile und –funktionen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder per Email oder Telefon.

Vorteile und Funktionen einer Amazon-Markenregistrierung

Meldung einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten

Amazon wirbt damit, dass der Markeninhaber (und der gegebenenfalls zusätzlich benannte Nutzer) durch eine Amazon-Markenregistrierung mehr Einfluss auf und Kontrolle über die Produktangebote seiner Marke erhält und gegen mögliche Verstöße vorgehen kann.

Amazon stellt dafür spezielle Text- und Bildsuchtools zur Verfügung, um mögliche Verstöße feststellen und anschließend melden zu können. Anhand eines Produktnamens, einer ASIN (Amazon Standard Identification Number), eines Markennamens oder eines Suchbegriffs können zum einen textbasierte Suchen durchgeführt werden. Zum anderen kann anhand hochgeladener Bilder von Gegenständen sowie von urheberrechtlich geschützten Werken, Logos und Symbolen eine bildbasierte Suche durchgeführt werden.

Nach Eingang des gemeldeten Verstoßes prüft Amazon diesen und leitet gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein, z.B. die Entfernung betrügerischer Angebote, Kontensperrung, Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden etc.

Project Zero

Als zusätzliche Vorteile gibt Amazon an, auch selbst gefälschte Angebote proaktiv aus seinen Shops zu entfernen („Project Zero“). Amazon hat hierzu ein automatisiertes Scanverfahren etabliert, über das täglich Aktualisierungen von Angeboten überwacht und mutmaßliche Fälschungen entfernt werden.

Transparency

Ferner hat Amazon das System „Transparency“ eingeführt. Hat man sich bei Transparency registriert, bietet das System seinen Kunden die Möglichkeit, ihre Produkteinheiten mit Hilfe eines Produktserialisierungsdienstes mit einem alphanumerischen 26-stelligen Code zu kennzeichnen. Dieser Code liefert Angaben zu Herstellungsdatum, Herstellungsort und erweiterten Produktinformationen, wie Materialien und Zutaten. Anhand dieser Informationen wird jede hergestellte Produkteinheit von Amazon durch einen Scan des Transparency Codes authentifiziert, bevor sie an Kunden geliefert wird, wodurch Fälschungen aktiv vorgebeugt werden kann.

Transparency ermöglicht somit auch jedem Kunden, über eine spezielle App alle Transparency-fähigen Produkte auf Echtheit zu überprüfen, unabhängig davon, wo er das Produkt kauft (bei Amazon, auf anderen E-Commerce-Websites, im stationären Handel usw.).

Wie meldet man einen Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte?

Rechteinhaber, die einen Missbrauch ihres geistigen Eigentums befürchten, können Amazon über das Tool „Einen Verstoß melden“ in ihrem Benutzerkonto über Verstöße informieren.

Aber auch jeder Dritte, d.h. Verkäufer oder Käufer, hat laut Amazon die Möglichkeit, Rechtsverstöße zu melden. Amazon stellt hierfür ein öffentlich verfügbares Formular unter https://www.amazon.de/report/infringement für die Meldung von Rechtsverletzungen (z. B. für Urheberrecht, Marken und Patente) bereit, über das man dann weitergeleitet wird.

Kritischer Blick auf die Amazon-Markenregistrierung

Das neu etablierte System dürfte noch einige Änderungen und Erweiterungen erfahren, angefangen von der Akzeptanz weiterer nationaler Marken bis hin zur vollumfänglichen Integration der internationalen Marke.

Fraglich wird ferner sein, wie und ob Amazon tatsächlich den Schutzumfang einer Marke, auf die eine Verletzung von Rechten gestützt wird, prüft. Nach dem Markenrecht gewährt eine Marke ihrem Inhaber nur in dem Land Schutz, in dem er seine Marke registriert hat. Sprich: der Inhaber einer nationalen spanischen Marke kann nur innerhalb Spaniens gegen einen Dritten, der seine Markenrechte verletzt, vorgehen, nicht dagegen in Deutschland. Dies wäre z.B. durch eine Unionsmarke möglich, da diese Schutz in allen EU-Staaten gewährt. Fraglich ist daher, ob man nun die Möglichkeit hat, aufgrund einer bei Amazon registrierten deutschen Marke auch gegen ausländische Verletzer vorzugehen, selbst wenn die Verstöße nur auf ausländischen Amazonseiten, wie beispielsweise amazon.fr zu finden sind.

Das Ganze bleibt definitiv spannend!

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