17. November 2020
Die Patentierung einer Erfindung kostet Geld – zugegebenermaßen auch nicht gerade wenig. Deshalb muss man sich irgendwann fragen, was bringt mir ein Patent überhaupt, welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Idee patentiere.
Abstrakter Gesetzestext – Ausschließlichkeitsrecht
Ganz nüchtern sagt das Gesetzt im § 3 PatG „Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen.“ Weiter heißt es dort stark verallgemeinert, der Patentinhaber kann einem Dritten die Verwendung der Erfindung verbieten.
Hieraus ergibt sich der erste und offensichtlichste Vorteil eines Patents. Der Patentinhaber kann jedem anderen verbieten, ungefragt seine patentierte Erfindung zu nutzen (z.B. Arbeitsverfahren in der Produktion) oder als Produkt herzustellen und zu vertreiben. Hier spricht man auch von einem Verbotsrecht bzw. einem Ausschließlichkeitsrecht, da das Recht, die Erfindung zu nutzen, nur dem Patentinhaber oder vom Patentinhaber berechtigten Dritten zusteht.
Eigene Patentverwertung
Damit soll dem Patentinhaber die Möglichkeit gegeben werden, durch die Nutzung des Patents (Verfahrensanwendung und/oder Produktverkauf) Gewinn zu erwirtschaften und so die Lorbeeren für seine Entwicklung zu ernten. Kosten für die Entwicklung und Patentierung können so auch wieder amortisiert werden.
Patentverkauf und Lizensierung
Wer nicht selbst in die Patentverwertung einsteigen will, also nicht Produzieren oder Anwenden will, der hat die Möglichkeit sein Patent ganz zu verkaufen oder an Dritte zu Lizensieren. Während es beim Verkauf einmal Geld in Form des Kaufpreises gibt, wird bei der Lizenzvergabe eine langfristige und kontinuierliche Einnahme erwartet.
Patentverletzung und Abschreckung
Der Patentinhaber kann sich effektiv gegen Nachahmer und Produktpiraten wehren. Ein Patent ist vor Gericht viel einfacher durchzusetzen als mögliche andere Ansprüche aus Lauterkeitsrecht. Neben dem Verbieten kann der Patentinhaber ggf. auch entgangenen Gewinn und Schadenersatz von Patentverletztern verlangen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Abschreckungswirkung. Keiner will leichtfertig eine Patentverletzungsklage riskieren. So ist die alleinige Existenz eines Patentschutzes für viele Grund genug, die Erfindung nicht zu nutzen und einen großen Bogen um das Patent zu machen.
Wettbewerbsvorteil durch Werbung mit Patent
Produkte die durch ein Patent geschützt sind und damit auch beworben werden sind am Markt viel stärker nachgefragt. Der Verbraucher tendiert also zum Kauf von Produkten mit „Geschützt durch Patent DE …“, da er automatisch von Innovation und Qualität ausgeht. Ein Patent macht sich also auch als Werbemittel gut und kann den Umsatz enorm steigern.
Suche nach Investoren und Kooperationspartner
Patent bescheinigen einem Unternehmen Innovation und zeichnen ihn als aktiven und ernstzunehmenden Wettbewerber aus. Wer also ein, zwei, viele Patente hat, gewinnt bei Banken, Investoren und auch bei möglichen Kooperationspartnern an Ansehen. Wer will nicht mit den Innovativen und Erfolgreichen kooperieren oder an deren Erfolg teilhaben.
Gibt es Alternativen?
Eine Alternative zum Patent ist das Gebrauchsmuster. Die Unterschiede zum Patent haben wir auf einer eigenen Seite erläutert. Zusammengefasst ist die maximale Schutzdauer eines Gebrauchsmusters kürzer und wird nicht auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft. Außerdem kann das Gebrauchsmuster nur national verwendet werden. Damit ist es günstiger, aber die Schutzwirkung ist durch die fehlende Prüfung nicht so stark wie beim Patent.
Haben Sie weitere Fragen zu möglichen Schutzrechten für Ihre Erfindung? Kontaktieren Sie uns einfach: 0911 52 789 338 oder mail@patentmanufaktur.de.