25. Februar 2022
Das Staatliche Hofbräuhaus München kämpft seit rund zehn Jahren gegen die deutsche Wort-/Bildmarkenanmeldung „Dresdner Hofbrauhaus“ im Namen von John Scheller.
Das Münchner Hofbräuhaus stört sich an der Namensgebung, da es eine Verwechslungsgefahr und Verwässerung seiner Marke „Hofbräuhaus“ befürchtet. Aus Sicht der Münchner Bierbrauerei ist die Verwechslung des Namens gerade im internationalen Bereich gravierend, da die eigene Marke nicht nur national, sondern auch international sehr bekannt sei und im Ausland „Hofbrauhaus“ heiße. Hintergrund für die geringfügige orthographische Änderung ist, dass es in vielen Sprachen kein „äu“ gibt. Die Marke der Münchener wird umfangreich von Franchiseunternehmen und Lizenznehmern im In- und Ausland verwendet, die für die Namensnutzung an die Brauerei in München Gebühren zahlen. Bei Konflikten mit anderen Traditionsbrauereien seien laut den Münchenern zumeist einvernehmliche Einigungen erzielt worden. Doch nicht bei dem Konflikt mit Scheller.
Das Landgericht München I regte dennoch nach ausführlichen Vorberatungen und mit Blick auf die „ausgesprochen schwierigen rechtlichen Fragen“ sowie die zu erwartenden Prozesskosten eine gütliche Einigung an: Die Dresdner sollten über einen Verzicht auf die Vorsilbe „Hof“ nachdenken. Im Gegenzug für den Verzicht auf die Marke durch die Dresdner solle das Hofbräuhaus München unter anderem keinen Anspruch auf Schadenersatz erheben.
Es bleibt also spannend, wie der Bierkrieg endet.