04. Februar 2022
Sie planen, ein Patent, eine neue Marke oder ein Geschmacksmuster anzumelden?
Die Europäische Kommission hat zusammen mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen „KMU-Fonds“ eingerichtet, durch den kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten gefördert werden sollen, um ihnen den Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums zu erleichtern. Das bereits 2021 eingeführte Programm wurde verlängert und erweitert:
Vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022 können Sie sich erneut für Fördermittel von bis zu 2.250 Euro im Zusammenhang mit dem Schutz Ihrer Rechte des geistigen Eigentums beim EUIPO bewerben.
Was bedeutet das für Sie?
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361, d.h. Sie sind
- selbstständig
- eine Personengesellschaft
- ein Familienunternehmen
- oder eine sonstige Einheit,
die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und haben
- zwischen 10 und 250 Beschäftigte und
- einen Jahresumsatz zwischen 2 und 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme bis zu 43 Mio. EUR?
Dann können Sie je nach Antrag eine Erstattung von 50 – 75 % der Grundgebühren für die Anmeldung von Patenten, Marken oder Geschmacksmustern beantragen.
Welche Anmeldungen werden gefördert?
Marken und Geschmacksmuster
Es werden sowohl nationale Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen (also z.B. Anmeldungen beim DPMA) als auch Unionsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldungen, aber auch Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen außerhalb der EU gefördert.
Patente
Ferner werden Patentanmeldungen auf nationaler Ebene gefördert. Erstattungsfähig sind sowohl Gebühren, die vor der Erteilung des Patents entstehen, also für Anmeldung, Recherchen und Prüfung, als auch die Gebühr für die Erteilung des Patents und die Bekanntmachungsgebühr.
Sie möchten das Angebot gerne nutzen, haben aber wenig Zeit, sich darum zu kümmern?
Das Team der Patentmanufaktur begleitet Sie gerne sowohl bei der Stellung und Einreichung des Erstattungsantrags als auch bei Ihrer Patent-, Marken- und/oder Geschmacksmusteranmeldung und unterstützt Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen.
Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt mit uns auf.